Sie haben einen Link angeklickt, der auf eine andere Website führt. Wenn Sie fortfahren, verlassen Sie diese Website und werden zu einer Website weitergeleitet, die ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs liegt. Medtronic Schweiz prüft oder kontrolliert den Inhalt von Websites nicht, die ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. Wir haften nicht für geschäftliche Vorgänge oder Abschlüsse, die Sie auf solchen fremden Websites tätigen. Ihre Nutzung fremder Websites unterliegt den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Website.
Ihr Browser ist nicht auf dem aktuellen Stand.
Mit einem aktualisierten Browser können Sie die Website von Medtronic besser nutzen. Browser jetzt aktualisieren.
Dieser Bereich der Website richtet sich ausschliesslich an medizinische Fachpersonen (Ärzte, Pflegeberufe, Spitalverwaltung, Krankenkassen etc.).
Patienten finden Informationen hier.
Die Zusammenarbeit zwischen Innovatoren und externen Experten (wie Ärzten und Forschern) ist seit langem die Grundlage für die Entwicklung medizinischer Durchbrüche, wie z. B. Penicillin, den Polio-Impfstoff, CAT-Scans, Laseraugenoperationen, cholesterinsenkende Statine und Impfstoffe gegen Windpocken und Hepatitis. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für die Entwicklung, die Erforschung, die sichere Anwendung, die Verfügbarkeit und die Überwachung von Medizinprodukten. So war das erste bahnbrechende Produkt von Medtronic - ein tragbarer, batteriebetriebener Herzschrittmacher, der in den 1950er Jahren entwickelt wurde - das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Medtronic-Mitbegründer Earl Bakken und einem Pionier der Herzchirurgie in den USA.
Medtronic arbeitet eng mit externen Experten zusammen, um neue Technologien zu entwickeln, Produkte zu bewerten, ihre Sicherheit zu überwachen und ihre Leistung zu verbessern. Dies geschieht unter anderem durch Forschungsförderung, wissenschaftliche Beiräte und Beratungsbeziehungen. Wir sind stolz auf unsere Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen externen Experten, und wir haben Richtlinien, die einen angemessenen Umgang mit ihnen gewährleisten.
Medtronic nimmt die Unterstützung von externen Experten in Anspruch, um Ärzte in der sicheren und effektiven Verwendung unserer Medizinprodukte und Therapien zu schulen. Bei Medizinprodukten (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen) ist die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Ärzten besonders wichtig. Sie erfordern eine Schulung und Praxis, bevor sie sicher am Patienten eingesetzt werden können. Diese und andere Medizinprodukte verwenden Technologien, die sich rasant weiterentwickeln. Das medizinische Fachpersonal, das diese Geräte einsetzen möchte, muss genau verstehen, wie sie funktionieren, wie sie verwendet werden sollten und wie ihre Anwendung auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten werden kann. Erfahrene Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal, die selbst Patienten mit diesen Technologien behandeln, sind oft am besten gerüstet, um ihre Kollegen zu schulen, da sie Methoden und Techniken austauschen können, um bestmögliche Ergebnisse für die Patienten zu erzielen.
Medtronic fördert Forschung und Lehre, um medizinischem Fachpersonal und Patienten genaue Produktinformationen zur Verfügung zu stellen, damit sie fundierte, unabhängige Behandlungsentscheidungen treffen können. In Übereinstimmung mit unseren Global Business Conduct Standards1 vergütet Medtronic die Experten angemessen für ihre Zeit und ihren Aufwand.
Medtronic stützt sich auf externe Marktdaten und wendet etablierte Methoden zur Festlegung von so genannten „Fair Market Value“-Sätzen an, um einen angemessenen Stunden- oder Tagessatz für die Zusammenarbeit mit Ärzten zu ermitteln, der je nach Region, Fachgebiet und Erfahrungsstand variieren kann. Wir vergüten externe Experten, weil sie außerhalb von Arbeit und Freizeit zur Verbesserung unserer Produkte und Therapien beitragen.
Die Standardberatungsverträge von Medtronic stellen klar, dass die Beratungsleistung des Arztes völlig unabhängig vom Kauf oder der Empfehlung von Medtronic-Produkten erfolgt. Die Klausel „angemessener Marktwert; kein Anreiz" im Standardberatervertrag lautet: „Die Parteien vereinbaren, dass die Zahlungen, die nachstehend aufgeführt sind (a) mit dem Marktwert der Dienstleistungen übereinstimmen und (b) nicht in einer Weise bestimmt wurden, die das Volumen oder den Wert von Geschäften berücksichtigt, die anderweitig zwischen den Parteien generiert wurden. Nichts in dieser Vereinbarung darf in irgendeiner Weise als Verpflichtung oder Anreiz für den Berater ausgelegt werden, Medtronic-Produkte oder Produkte eines verbundenen Unternehmens zu kaufen, zu bestellen, zu verschreiben oder zu empfehlen."
Wir wissen, wie wichtig das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Zusammenarbeit der Medizintechnikindustrie mit externen Ärzten ist. Wir setzen auf Transparenz, um das Vertrauen der Patienten zu stärken. Um diese Grundsätze zu fördern, haben wir auf unserer Website seit 2010, Jahre vor den Anforderungen des U. S. Physician Payments Sunshine Act für die CMS Open Payments Database im Jahr 2014, eine eigene freiwillige Offenlegung von Zahlungen an US-Mediziner gestartet. Seit Inkrafttreten des so genannten Sunshine Act haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass wir über robuste Systeme verfügen, um die Zahlungsdaten der Ärzte bei Bedarf zu verfolgen und zu melden.
Medtronic Global Business Conduct Standards, available at: http://www.medtronic.com/us-en/about/corporate-governance/global-business-conduct-standards-policy.html (last visited October 17, 2018).