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Herz-Kreislauf-Untersuchungen
Ursache für eine plötzliche Bewusstlosigkeit (Synkope) finden
Es ist wichtig zu wissen, ob das Herz für Ihre Ohnmachtsanfälle verantwortlich ist, ob also eine kardiale Ursache vorliegt. Häufig lösen Herzrhythmusstörungen die Bewusstlosigkeit aus. Um einer kardialen Ursache auf die Spur zu kommen, stehen Ihrem Arzt verschiedene Untersuchungsmethoden des Herz-Kreislauf-Systems zur Verfügung. Für welches Verfahren er sich entscheidet, hängt in erster Linie von den Beschwerden und ihrer Häufigkeit ab.
Ein wesentlicher Bestandteil der Diagnostik ist die Messung Ihrer Herzaktivitäten. Mit Hilfe einer EKG-Aufzeichnung während einer Ohnmacht kann zum Beispiel eine lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung erkannt werden.
Mit auf Ihrem Körper aufgeklebten Elektroden und einem EKG-Gerät werden die elektrischen Signale Ihres Herzens während des Arztbesuches aufgezeichnet. Dies geschieht im Ruhezustand. So kann der Arzt Veränderungen erkennen, die für eine Herzrhythmusstörung sprechen. Auch gibt bereits das Ruhe-EKG unter Umständen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten des Herzrhythmus. Falls erforderlich (zum Beispiel, wenn eine Bewusstlosigkeit unter Belastung aufgetreten ist), kann der Arzt auch ein Belastungs-EKG (Stress-EKG) aufzeichnen.
Um Ihren Herzrhythmus während Ihrer alltäglichen Aktivitäten zu beobachten, steht ein Langzeit-EKG zur Verfügung. Dabei werden Sie in der Arztpraxis mit einem Aufzeichnungsgerät verbunden. Dieses Gerät führen Sie ein bis sieben Tage ununterbrochen mit sich. Es zeichnet ständig und automatisch Ihren Herzrhythmus auf. Versuchen Sie dabei, Ihre normalen Aktivitäten beizubehalten. Die Aufzeichnung wird vom Arzt später ausgewertet.
In den meisten Fällen treten Ohnmachten unregelmäßig und in sehr großen Abständen auf, so dass auch bei einer Aufzeichnung über sieben Tage keine Auffälligkeiten im EKG festgestellt werden können. Ereignisrekorder können Ihren Herzrhythmus über einen deutlich längeren Zeitraum überwachen und so Herzrhythmusstörungen trotzdem erfassen. Dafür stehen verschiedene Geräte zur Verfügung. Bei der Entscheidung, welches Gerät für Sie das richtige ist, spielen die Handhabung sowie die zeitlichen Abstände Ihrer Ohnmachtsanfälle eine Rolle.
Der externe Ereignisrekorder ist ein Aufzeichnungsgerät, das Sie bis zu vier Wochen lang ständig mit sich tragen. Treten Symptome auf, schalten Sie den Rekorder ein, um das EKG dauerhaft zu speichern. So kann Ihr Arzt die aufgezeichneten Daten später auswerten.
Treten Ihre Ohnmachtsanfälle noch seltener auf (in Abständen, die größer als ein Monat sind), kann ein implantierbarer Ereignisrekorder, ein sogenannter Herzmonitor helfen. Dieses etwa daumengroße, 17 g leichte Gerät wird in einem kleinen Eingriff unter die Haut geschoben.
Der Herzmonitor zeichnet Ihre Herzaktivitäten bis zu drei Jahre lang auf: ohne Einschränkung Ihrer Lebensgewohnheiten, ununterbrochen, zu jeder Zeit und an jedem Ort. So ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass während einer Bewusstlosigkeit Ihr EKG aufgezeichnet wird. Ist die Ursache erkannt und wird kein weiteres Problem vermutet, kann der Herzmonitor wieder entfernt werden.
Mehr zum Herzmonitor erfahren
Die Echokardiographie ist eine Routinemethode bei der Diagnose von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Durch Ultraschall können zum Beispiel die Struktur der Herzklappen und des Herzens sowie seine Auswurfleistung und Größe bestimmt werden. Die Untersuchung erfolgt von außen oder, in seltenen Fällen, von innen über die Speiseröhre.
Mit diesem Verfahren kann Ihr Arzt die Reaktion Ihres Blutdrucks und Ihres Herzrhythmus auf eine Änderung der Körperhaltung untersuchen: Eine verstellbare Liege wird nach einer Weile bis fast in die Senkrechte aufgerichtet. Dabei werden Ihr Blutdruck und Ihre Herzfrequenz gemessen.
Eine elektrophysiologische Untersuchung (Abkürzung: EPU) kann bei Verdacht auf spezielle Herzrhythmusstörungen durchgeführt werden. Unter örtlicher Betäubung wird in der Leistengegend ein Katheter in die Vene eingeführt und ins Herz geschoben. Über den Katheter können die elektrischen Impulse des Herzens aufgezeichnet und ausgewertet werden. Der Arzt prüft außerdem, ob sich während der EPU von außen Herzrhythmusstörungen auslösen lassen und ob zum Schutz vor weiteren Ohnmachtsanfällen ein Herzschrittmacher oder Defibrillator eingesetzt werden sollte.