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Der GKV-Spitzenverband hat Medtronic mitgeteilt, dass aufgrund eines erhöhten Prüfaufwands eine Entscheidung über die Aufnahme des angemeldeten Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis leider nicht in der vorgesehenen Frist (d.h. Ende März 2019) erfolgen kann. Mit einem Prüfbescheid seitens des GKV-Spitzenverbands ist unserer Einschätzung nach nicht vor Herbst 2019 zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass im Unterschied zu anderen europäischen Ländern der Erstattungsprozess in Deutschland unter Umständen mehrere Jahre dauern kann. Leider können wir diesen Vorgang nicht beschleunigen - im Falle des rtCGMs hat der Weg zur Erstattung insgesamt acht Jahre benötigt. Daher können wir aktuell nicht abschätzen, wie der Prüfbescheid ausfallen wird, und wann das MiniMed™ 670G System in Deutschland erstattungsfähig sein wird.
Auch wenn das MiniMed™ 670G System derzeit noch nicht in Deutschland erhältlich ist, bieten wir bereits mit der MiniMed™ 640G mit der aktuellen SmartGuard™-Technologie einen intelligenten Algorithmus an, der vorausschauend und automatisch die Insulinzufuhr unterbricht, bevor die Sensorglukose einen niedrigen Wert erreicht. Dadurch hilft SmartGuard™ den Anwendern bereits in 75% der Fälle dabei, den persönlichen Grenzwert für niedrige Werte nicht zu erreichen.
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